Kommunikation der Rückverfolgbarkeit von Öko-Produkten an den Verbraucher
Die gesetzlichen Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit sind in der EU-Basisverordnung 178/2002 festgelegt. Danach muss das Unternehmen lediglich die Lieferanten und die Empfänger der Waren im Sinne von "Ein-Schritt-nach-vorne“ und „Ein-Schritt-zurück" darlegen können. Die Verordnung enthält darüber hinaus keine Detailregelung wie diese im Betrieb organisiert sein muss. So reicht in der Regel eine kaufmännische Buchführung aus, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Weiterführende gesetzliche Regelungen gibt es lediglich für einzelne Produktgruppen, wie mit der Rindfleischetikettierungsverordnung und den Bestimmungen über die Vermarktungsnormen für Eier.
Obwohl die EU-Basisverordnung 178/2002 keine konkrete Vorgaben enthält hat sie in der Lebensmittelbranche viel beweget. Im Rahmen der vielen Diskussionen um die Umsetzung der Verordnung, ist den Branchenvertretern die Wichtigkeit des Themas Rückverfolgbarkeit bewusst geworden. Die Rückverfolgbarkeit ist das zentrale Instrument der Qualitätssicherung des Unternehmens. Sie ist Voraussetzung um auf Kundenreklamationen und intern festgestellte Qualitätsabweichungen reagieren zu können. Ist der Rückruf von Ware notwendig, hängt die Schadenshöhe eng mit der Qualität der Rückverfolgbarkeit (Schnelligkeit und Genauigkeit) der Waren zusammen.
Unternehmen die dies erkannt haben, sind auch bereit in die Rückverfolgbarkeit zu investieren. Der Nutzen aus dieser Investition ist für den Verbraucher am Produkt selbst allerdings nicht sichtbar. Deshalb gehen Unternehmen dazu über das Thema Rückverfolgbarkeit auch in der Verbraucherkommunikation einzusetzen. Dadurch wird der Zusatznutzen für den Kunden erfahrbar. Das Unternehmen erfährt hierdurch die Möglichkeit sich gegenüber Konkurrenzprodukten abzuheben und damit einen direkten Zusatznutzen aus der Investition in die Warenrückverfolgbarkeit.
Solche Kommunikationsinstrumente werden inzwischen von einzelnen Firmen wie z.B. IGLO realisiert, aber auch von übergreifenden Initiativen wie dem Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. oder der Bio mit Gesicht GmbH.
Im Rahmen des Workshop „Möglichkeiten der Kommunikation der Rückverfolgbarkeit von Öko-Produkten an den Verbraucher“ am 15.03.2007 in Frankfurt am Main wurden die folgenden Fragen diskutiert:
- Hat die Kommunikation von Rückverfolgbarkeit einen Nutzen?
- Für wen hat sie einen Nutzen?
- Wie muss sie durchgeführt werden, damit sie optimal Nutzen entfaltet?
Als Resumee des Workshops ließen sich die drei Fragen wie folgt beantworten:
Die Frage, ob Kommunikation von Rückverfolgbarkeit einen Nutzen hat, wurde eindeutig mit ja beantwortet. Die Antwort auf die Frage, für wen die Kommunikation von Rückverfolgbarkeit einen Nutzen hat, lässt sich zusammenfassend damit beantworten, dass alle Glieder der Wertschöpfungskette Nutznießer sein können. Die Frage, wie kommuniziert werden muss, damit Kommunikation von Rückverfolgbarkeit einen hohen Nutzen erzielt, wurde damit beantwortet, dass Rückverfolgbarkeit mit Qualitätssicherung kombiniert werden muss und die Aussagen wahrhaftig sein müssen und dass die Kommunikation partnerschaftlich in der gesamten Wertschöpfungskette vollzogen werden muss.
Die Referate des Workshops sowie die wichtigsten Ergebnisse sind hier als pdf-Dokument verfügbar.

